
Aktuelle Informationen
Die Antragsfristen wurden um 1 Monat vorverlegt!
Der neue Stichtag zum Nachweis für den Fahrzeugbestand von förderfähigen KFZ`s ab 12 to. ist nun der 30.September 2011
Antragsfristen Förderperiode 2012!
- De-minimis: 01.10.2011 bis 28.02.2012
- Aus-und Weiterbildung: 01.10.2011 bis 15.01.2012
Mautharmonisierung- De-minimis-Fördergelder-Weiterbildung-Ausbildung
Sie sind durcheinander?
Wir helfen Ihnen gerne, etwas Klarheit in die Sache zu bringen
Der Überbegriff für dieses ganze Projekt nennt sich Mautharmonisierungsprogramm.
Dieses Mautharmonisierungsprogramm beinhaltet die Beantragung von Fördergeldern in zwei verschiedenen Bereichen:
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- De-minimis ist die Beantragung von Fördergeldern für Artikel rund um den LKW.
- Aus- und Weiterbildung betrifft die Weiterbildung und Schulung in güterverkehrbetreibenden Unternehmen (Fahrerschulungen, Softwareschuungen, Auszubildende, ect.)
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Wer darf diese Fördermittel beantragen?
- Unternehmen die gewerblichen Güterkraftverkehr nach §1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) betreiben. Das Unternehmen muss Halter von mindestens einem mautpflichtigen Fahrzeug (LKW ab 12 to.) sein
Wie hoch ist die Fördersumme die ich erhalten kann?
- 2.000 € für jedes mautpflichtiges Fahrzeug bis zu
- 70% für jede Schulung die ein gewerblichen Güterkraftverkehr betreibendes Unternehmen betrifft (Führerschein, Pflichtschulungen nach BKrFQG, Staplerschulungen, Excelschulungen, Managementschulungen)
- bis zu 50.000 € für jeden Auszubildenden im Bereich Berufskraftfahrer
Was muss ich tun, um diese Fördermittel zu erhalten?
- einen Antrag stellen
- einen Verwendungsnachweis erstellen
Wo kann ich so einen Antrag bekommen?
- auf der BAG-Homepage www.bag.bund.de
- unser kompetentes SVG Mautserviceteam hilft Ihnen gerne, bei der Erstellung der Anträge und Verwendungsnachweise und berät Sie auch in allen Punkten der Mautharmonisierung
Über die wichtigsten Neuerungen in diesen Bereichen möchten wir Sie gerne informieren.
- elektronische Antragstellung für 2011
Ab sofort können Förderanträge auch elektronisch gestellt werden. So geht's:
1. Benutzerkonto einrichten [hier]
2. Formulare downloaden, ausfüllen und hochladen
3. Kontrollblatt ausdrucken, ausfüllen und per Post an das BAG schicken (inkl. Kopien der Fahrzeugscheine)
- die Antragsstellung für Aus- und Weiterbildung wurde um ein vielfaches vereinfacht
und auch die Reise- und Personalkosten wurden pauschalisiert [mehr]
Wichtig! Wenn schon Verträge vor dem Antragseingang bei der BAG unterschrieben wurden, sind diese nicht mehr förderfähig.
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