Aktuelle Informationen

Die Antragsfristen wurden um 1 Monat vorverlegt!

Der neue Stichtag zum Nachweis für den Fahrzeugbestand von förderfähigen KFZ`s ab 12 to. ist nun der 30.September 2011

Antragsfristen Förderperiode 2012!

- De-minimis:                       01.10.2011 bis 28.02.2012
- Aus-und Weiterbildung:   01.10.2011 bis 15.01.2012

Mautharmonisierung- De-minimis-Fördergelder-Weiterbildung-Ausbildung
Sie sind durcheinander?

Wir helfen Ihnen gerne, etwas Klarheit in die Sache zu bringen

Der Überbegriff für dieses ganze Projekt nennt sich Mautharmonisierungsprogramm.

Dieses Mautharmonisierungsprogramm beinhaltet die Beantragung von Fördergeldern in zwei verschiedenen Bereichen:

 
und

  • De-minimis ist die Beantragung von Fördergeldern für  Artikel rund um den LKW.
  • Aus- und Weiterbildung betrifft die Weiterbildung und Schulung in güterverkehrbetreibenden Unternehmen (Fahrerschulungen, Softwareschuungen, Auszubildende, ect.)


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Wer darf diese Fördermittel beantragen?

  • Unternehmen die gewerblichen Güterkraftverkehr nach §1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) betreiben. Das Unternehmen muss Halter von mindestens einem mautpflichtigen Fahrzeug (LKW ab 12 to.) sein

Wie hoch ist die Fördersumme die ich erhalten kann?

  • 2.000 € für jedes mautpflichtiges Fahrzeug bis zu
  • 70% für jede Schulung die ein gewerblichen Güterkraftverkehr betreibendes Unternehmen betrifft (Führerschein, Pflichtschulungen nach BKrFQG, Staplerschulungen, Excelschulungen, Managementschulungen)
  • bis zu 50.000 € für jeden Auszubildenden im Bereich Berufskraftfahrer

Was muss ich tun, um diese Fördermittel zu erhalten?

  • einen Antrag stellen
  • einen Verwendungsnachweis erstellen

Wo kann ich so einen Antrag bekommen?

  • auf der BAG-Homepage www.bag.bund.de
  • unser kompetentes SVG Mautserviceteam hilft Ihnen gerne, bei der Erstellung der Anträge und Verwendungsnachweise und berät Sie auch in allen Punkten der Mautharmonisierung

Über die wichtigsten Neuerungen in diesen Bereichen möchten wir Sie gerne informieren.

  • elektronische Antragstellung für 2011

Ab sofort können Förderanträge auch elektronisch gestellt werden. So geht's:
1. Benutzerkonto einrichten [hier]
2. Formulare downloaden, ausfüllen und hochladen
3. Kontrollblatt ausdrucken, ausfüllen und per Post an das BAG schicken (inkl. Kopien der Fahrzeugscheine)

  • die Antragsstellung für Aus- und Weiterbildung wurde um ein vielfaches vereinfacht
    und auch die Reise- und Personalkosten wurden pauschalisiert [mehr]
   

Wichtig! Wenn schon Verträge vor dem Antragseingang bei der BAG unterschrieben wurden, sind diese nicht mehr förderfähig.

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Unsere De-Minimis-Produkte!

Vergleichen lohnt sich immer!
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SVG- Mautservice

Im Rahmen des SVG Mautservice bieten wir Ihnen Unterstützung  bei der Erstellung der Anträge!
Einfach untenstehende Formulare ausfüllen und uns per Fax, Email, oder per Post zukommen lassen. Ab dem 01.10.2011 erhalten Sie innerhalb kürzester Zeit von uns die neuen Anträge zur Weiterleitung an die BAG.

Ansprechpartner

De-Minimis
Andrea Kaiser
Telefon: 0711 4019-224
Telefax: 0711 4019-225
E-Mail: a.kaiser@svg-stuttgart.de

Aus- und Weiterbildung
Hannelore Voinea
Telefon: 0711 4019- 237
Telefax: 0711 4019-244
E-Mail: h.voinea@svg-stuttgart.de

Unsere Kataloge

Weitere Informationen finden Sie in unseren Katalogen

 De Minimis (PDF)

 Aus- und Weiterbildung (PDF)

Wichtige Neuerungen!
-elektronische Antragsstellung für 2011
Ab sofort können Förderanträge auch elektronisch gestellt werden. So geht's:
1. Benutzerkonto einrichten [hier]
2. Formulare downloaden, ausfüllen und hochladen
3. Kontrollblatt ausdrucken, ausfüllen und per Post an das BAG schicken (inkl. Kopien der Fahrzeugscheine)
- die Antragsstellung für Aus- und Weiterbildung wurde um ein vielfaches vereinfacht
und auch die Reise- und Personalkosten wurden pauschalisiert [mehr]

Wichtig! Wenn schon Verträge vor dem Antragseingang bei der BAG unterschrieben wurden, sind diese nicht mehr förderfähig.

Ausführliche Informationen erhalten Sie direkt bei der BAG.
Schreiben Sie bitte eine E-Mail an
 
info.foerderprogramme@bag.bund.de

oder nutzen Sie das BAG-Service-Telefon unter 0221/ 5776-2699
(Montags bis Donnerstag 9 - 12 und 13 - 15 Uhr, Freitags bis 14.30 Uhr).

Weitere Informationen finden Sie in unserem Downloadbereich