März 2011: ADR-Tunnelbeschränkungen in Stuttgart

Die auf der Homepage des BMVBS (Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung) veröffentlichten Tunnelbeschränkungen für die B 14 -
Heslacher Tunnel und B 295 - Feuerbacher Tunnel werden laut dem Ministerium
für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Baden-Württemberg nach Nachfrage der
IHK Region Stuttgart wieder gestrichen.

Eine Kennzeichnung mit Verkehrszeichen 261 (Verbot für kennzeichnungspflichtige
Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern) ist nicht vorhanden, die Tunnels sind frei
befahrbar.