Juli 2011: Neue Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) ab 01.09.2011

Die wichtigsten Neuerungen:

Besonderheit Luftverkehr
Die Pflicht, einen Gefahrgutbeauftragten (Gb) für den Verkehrsträger Luft zu bestellen, entfällt.

Das BMVBS hat mit ihrer Bekanntmachung zur GbV veröffentlicht, dass bis 31.08.11 von einer Ahndung abgesehen werden soll, wenn für den Luftverkehr kein Gb mehr bestellt / der Gb - Schulungsnachweis nicht verlängert wird.

Der Wegfall des Gb für den Luftverkehr liegt darin begründet, dass im besonders streng reglementierten Luftverkehr strenge Schulungs- und Prüfungspflichten existieren (sog. PK – Schulungen / Prüfungen).

 

Wegfall von Regelungen
Bei gleichzeitigem Wegfall einiger Regelungen verweist die neue GbV auf Vorschriften im ADR, z.B. Aufgaben des Gb, Unfallbericht oder Schulungsinhalte.

Wegfall „beauftragter und sonstiger verantwortlicher Personen“

Die Vorgaben des OWIG stellen sicher, dass eine Pflichtenübertragung nur unter den dort genannten Bedingungen wirksam ist. Die Schulungsverpflichtung dieses Personenkreises ergibt sich nun aus der GGVSEB / dem ADR.

 

Jahresbericht mit zusätzlichen Angaben
Der Jahresbericht muss Angaben darüber enthalten, ob das Unternehmen an der Beförderung gefährlicher Güter (1.10.3 ADR) mit hohem Gefahrenpotential beteiligt ist (Pflicht Sicherungsplan).


Mehr Ordnungswidrigkeiten
Künftig kann auch ein Schulungsveranstalter ordnungswidrig handeln, wenn er die Schulung nicht ordnungsgemäß durchführt.

Die Verpflichtung, den Schulungsnachweis rechtzeitig verlängern zu lassen, ist nun eindeutig dem Gb zuzuordnen.


Schulung und Prüfung

Die Schulung dauert für einen Verkehrsträger wie bisher 30 Unterrichtseinheiten (UE) (zuzüglich je 10 UE für weitere Verkehrsträger). Die Unterteilung in „Allgemeiner Teil“ und „Besondere Teile“ z.B. für den Verkehrsträger Straße entfällt.
Schulungen und Prüfungen finden nach wie vor in deutscher Sprache statt. Der Lehrgangsveranstalter kann die Durchführung englischsprachiger Schulungen beantragen. Die Prüfung vor der IHK wäre dann auch in Englisch.

Die Dauer der Grundprüfung wird  bei einem Verkehrsträger um 10 Min. auf 100 Min. erhöht. Bei der Verlängerungsprüfung (bisherige Fortbildungsprüfung) hat der Prüfling nun 50 Min. statt bisher 45 Min. Zeit zur Verfügung.

Die bisherige Gefahrgutbeauftragten-Prüfungsordnung (PO Gb) wird aufgehoben. Regelungen zur Prüfung werden in das Satzungsrecht der IHKen aufgenommen.