Januar 2012: Änderung der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV)

Mit Wirkung zum 23.12.2011 wurden 12 Ausnahmeregelungen, die den Strassenverlehr betreffen, geändert.

Neuerungen gibt es unter anderem bei folgenden Regelungen

  • Tanks aus glasfaserverstärktem Kunststoff und Saug-Druck-Tanks
  • Beförderung von Stoffen den Klassen 2 und 3 ohne Anwendung der Fahrwegbestimmung
  • Beförderung verpackter, gefährlicher Abfälle
  • Beförderungspapier
  • Zusammenladung von Automobilteilen der Klassifizierung 1.4 GB (z.B. Airbag-Module) mit gefährlichen Gütern

Die Ausnahmen nach der GGAV gelten nur in der Bundesrepublik Deutschland und sind zum Teil bis 30.06.2015 befristet.