
Januar 2012: Änderung der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV)
Mit Wirkung zum 23.12.2011 wurden 12 Ausnahmeregelungen, die den Strassenverlehr betreffen, geändert.
Neuerungen gibt es unter anderem bei folgenden Regelungen
- Tanks aus glasfaserverstärktem Kunststoff und Saug-Druck-Tanks
- Beförderung von Stoffen den Klassen 2 und 3 ohne Anwendung der Fahrwegbestimmung
- Beförderung verpackter, gefährlicher Abfälle
- Beförderungspapier
- Zusammenladung von Automobilteilen der Klassifizierung 1.4 GB (z.B. Airbag-Module) mit gefährlichen Gütern
Die Ausnahmen nach der GGAV gelten nur in der Bundesrepublik Deutschland und sind zum Teil bis 30.06.2015 befristet.
