Mehr Nutzen durch externe Gefahrgutbeauftragte

Alle Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind und denen Pflichten als Beteiligter zugewiesen sind, müssen einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Nur wenige Betriebe sind von dieser Pflicht befreit.

Gefahrgutbeauftragte müssen nicht nur Schulungen besuchen und eine zu wiederholende Prüfung vor der IHK bestehen, sie müssen auch fachlich und organisatorisch in der Lage sein, ihre Aufgaben wahrzunehmen. Das Gefahrgutrecht setzt hier klare Maßstäbe. Unternehmer und Mitarbeiter tun sich oft schwer, neben anderen wichtigen Aufgaben, die gesetzlich definierte Verantwortung wahrzunehmen. Sie haben oft auch nicht die Zeit und den Zugang zu den notwendigen Informationsquellen, um Ihr Gefahrgutwissen ständig auf dem aktuellen Stand zu halten.

Zudem werden die weit reichenden Pflichten des Gefahrgutbeauftragten 2011 nochmals erweitert.

Hier ist der externe Gefahrgutbeauftragte die Lösung. Mit diesem externen Experten sind Sie auf der sicheren Seite. Sie müssen sich nicht mehr selbst um alles kümmern. Sie entlasten Ihre Mitarbeiter, sparen Zeit und den ständigen Aktualisierungsaufwand.

Unsere Leistungen:
  • individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmte Beratung und Betreuung
  • regelmäßig zeitlich angemessene Überwachungen vor Ort
  • Schulungen und Unterweisungen der betroffenen Mitarbeiter

  • Schulungs- und Überwachungsdokumentation
  • Information hinsichtlich gefahrgutrechtlicher Änderungen
  • Erstellen des Jahresberichts
Ihre Vorteile:
  • Sie profitieren von unserer langjährigen Erfahrung
  • Sie sparen Personal und Schulungskosten
  • Zeitersparnis durch weniger Dokumentationsarbeit
  • Aufwändige Recherchen entfallen
Vertrauen Sie unseren Experten.

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