
Dezember 2010: Mautharmonisierung-Erfolgreicher Start des elektronischen Antragsverfahrens
Anträge auf Zuwendungen im Rahmen der staatlichen Förderung von
Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen können
seit dem 22. November 2010 für die Förderperiode 2011 auch auf
elektronischem Weg gestellt werden.
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Zur elektronischen Antragstellung gelangen Sie über den
Internetauftritt des Bundesamtes für Güterverkehr oder direkt über
folgende Adresse:
https://antrag-bvbs.bund.de.
Diese Internetseite (Antragsportal) wurde einer mehrstufigen Prüfung auf
eventuelle Schwachstellen und zur Sicherheitserhöhung durch das
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unterzogen.
Das elektronische Antragsverfahren bietet entscheidende Vorteile:
- Eine automatische Plausibilitätsprüfung (telefonische und schriftliche Rückfragen können deutlich reduziert werden).
- Der Nutzer kann sofort feststellen, ob sein Antrag beim Bundesamt eingegangen ist.
- Die Teilnehmer können jederzeit auf sämtliche gesendete und empfangene Dokumente zugreifen.
Das Antragsportal wird im übrigen fortlaufend erweitert. So werden im nächsten Schritt die Verwendungsnachweise (Anträge auf Auszahlung der Fördermittel) in das elektronische Verfahren einbezogen.
Das Bundesamt wünscht sich eine rege Teilnahme der beteiligten Wirtschaftskreise.
Für eventuelle Fragen zur elektronischen Antragstellung steht den Nutzern die E-Mail-Adresse info.foerderprogramme@bag.bund.de zur Verfügung.
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Laufende Nr. 21/10Erscheinungsdatum 02.12.2010
