Aktuelle Informationen

Die Antragsfristen für die Förderperiode 2012 haben sich geändert.
Beginn: 01.10.2012 Annahmeschluss: 28.02.2012.
Daraufhin ergab sich nun auch ein neuer Stichtag für die gemeldeten KFZ`s ab 12 to. in Ihrem Unternehmen.Dieser ist nun der 30.09.2011

Anträge die vor Beginn des neuen Jahres gestellt werden bedeuten, dass man mit den Maßnahmen ab dem 01.12.2012 beginnen kann.
In der Förderperiode 2012 sollte mehr denn je, das "Windhundverfahren" berücksichtigt werden.

So einfach "funktionieren" die De-minimis

  • Ab dem 01.10. diesen Jahres beginnt der Zeitraum für die Antragsstellung
  • Sie füllen das Formular "Antrag" auf der rechten Seite aus und senden uns dieses per Fax zu.
  • Innerhalb kürzester Zeit erhalten Sie von uns einen fertigen Antrag zurück
  • Diesen Antrag senden Sie bitte per Einschreiben-Rückschein an die BAG
  • Nach einiger Zeit erhalten Sie einen "Zuwendungsbescheid" von der BAG
  • Nun muss ein Verwendungsnachweis erstellt und per Einschreiben-Rückschein an die BAG gesandt werden
  • Wenn Sie möchten, dass Ihnen die SVG hilft, klicken Sie bitte auf der rechten Seite auf das gelbe Feld "Verwendungsnachweis"
  • Sobald dieser von der BAG geprüft und genehmigt wird, erhalten Sie Ihre Zuwendungssumme
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Zuwendungssumme und Verteilung

Je Fahrzeug erhalten Sie nach den bisherigen Verhandlungen 2.000 €.
Die maximale Förderhöchstgrenze für ein Unternehmen beträgt 33.000 € je Förderjahr.

Die "Förderartikel" sind in folgende Bereiche kategorisiert:

  • Fahrzeugbezogene Maßnahmen
    (Einbauten, Anschaffungen, Aufrüstungen rund um den LKW)
  • Personenbezogene Maßnahmen
    (Ausstattungen, Anschaffungen rund um das Fahr- und Ladepersonal, sowie der Disponenten)
  • Effizienzsteigernde Maßnahmen
    (Anschaffungen, die die Effizienz eines Unternehmens steigern)


Es gelten folgende Grenzen je Maßnahme:

  • bis 3.600 Euro für fahrzeugbezogene Anschaffungen
    (Bsp.: 1 Partikelfiltereinbau in 1 LKW)
  • bis 1.400 Euro für personenbezogene Anschaffungen
    (Bsp.: Sicherheitskleidung für 1 Fahrer)
  • bis 2.400 Euro für Anschaffungen zur Effizienzsteigerung
    (Bsp.: DIN EN ISO Zertifizierung)

Wichtig ist hierbei zu bedenken:
Wenn in 1 LKW 1 Partikelfilter (ca. 5.000 €) eingebaut wurde, dann bekommen Sie, wenn Sie diese Rechnung bei der BAG "nachweisen" nur 3.600 €. Sie können aber an diesem LKW noch weitere Maßnahmen durchführen und bei der BAG "nachweisen". Wie z.B. Reifen aufmontieren, oder LKW-Wäschen.

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Wichtige Eckpunkte die noch wissenswert sind

  • Man kann im Antrag alle mautpflichtigen Fahrzeuge angeben, die am 30.09. gemeldet waren
  • Jeglichen Schriftverkehr mit der BAG bitte immer per Einschreiben-Rückschein versenden. Dies ist deshalb so wichtig, weil Sie dann zum Einen den Beweis für den Eingang bei der BAG vorliegen haben und zum Anderen, weil Sie dann genau wissen, wann genau der Antrag bei der BAG eingegangen ist. Ab dem Tag gelten alle Rechnungskopien Ihrer Förderartikel
  • Wenn Sie den Verwendungsnachweis nicht oder zu spät einreichen, erhalten Sie keine Zuwendungssumme
  • Alle Rechnungen müssen im Bewilligungszeitraum, der Ihnen von der BAG vorgegeben wurde, enstanden sein
  • Wenn Sie den Antrag noch im alten Jahr stellen, gelten dennoch alle Ihre Rechnungen erst ab dem 01.01. des neuen Jahres

Hier hilft Ihnen die SVG

SVG Mautservice

Im Rahmen des SVG Mautservice bieten wir Ihnen Unterstützung in der Antragsstellung für Fördermittel aus dem Mautharmonisierungsprogramm der Bundesagentur für Güterverkehr (BAG)

Ansprechpartner

De-minimis
Andrea Kaiser
Telefon: 0711 40 19-224
Telefax: 0711 40 19-225
Email: a.kaiser@svg-stuttgart.de

Aus- und Weiterbildung
Hannelore Voinea
Telefon: 0711 40 19- 237
Telefax: 0711 40 19- 244
Email: h.voinea@svg-stuttgart.de