Der EU-Berufskraftfahrer

Innerhalb der Europäischen Union dürfen Kraftfahrer/innen (Neueinsteiger/innen) im Güterkraftverkehr seit dem      10. September 2009 nur noch beschäftigt werden, wenn sie zusätzlich zum Erwerb des Führerschein (Klassen C, C1, C1E oder CE bzw. die Klassen D, D1, D1E oder DE) eine Grundqualifikation nachweisen. Busfahrer benötigen den Nachweis bereits seit 10. September 2008.

Rechtsgrundlage in Deutschland sind das Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz (BKrFQG) und die Berufskraftfahrerqualifizierungsverordnung.

Beschleunigte Grundqualifikation
  • 140 Zeitstunden davon 130 Stunden Theorie und 10 Stunden Fahrpraxis
  • 90 Minuten Theorieprüfung in deutscher Sprache an der zuständigen IHK
  • Die Fahrerlaubnis muss bei Schulungsbeginn nicht vorliegen
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