10.06.2010: Änderungen bei den De-Minimis

Bei der staatlichen Förderung von Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen im Rahmen des Förderprogramms „De-minimis“ wurden nun für die Förderperiode 2010 folgende Änderungen beschlossen:

 

  • Verlängerung der Antragsfrist
    Förderanträge für das Förderprogramm „De-minimis“ (Förderperiode 2010) können im Jahr 2010 noch bis zum 30.06.2010 gestellt werden.



  • Änderung des Umfangs der Zuwendung

    Die Zuwendung beträgt höchstens 90 % der zuwendungsfähigen Kosten.



  • Keine Erhöhung des unternehmensbezogenen Förderhöchstbetrages